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1.500 Euro Strafe: Richter sieht Handy-Diebstahl in Bergkamen als erwiesen an - wa.de

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© picture alliance/dpa

Bergkamen – Nachdem ein 39-Jähriger am 8. Januar in einer Bankfiliale in Bergkamen Überweisung getätigt hatte, vergaß er sein Smartphone am Automaten. Diese Chance nutzte ein anderer Kunde, das Handy einzustecken. Im Amtsgericht Kamen kassierte der Mann dafür nun eine Geldstrafe von 1.500 Euro.

Er habe gar keinen Diebstahl begangen, behauptete der 62-jährige Rentner im Gericht. Zwar habe er das Smartphone eingesteckt, danach aber noch mindestens drei Minuten in der Filiale gewartet. Als niemand gekommen sei, habe er entschieden, das Handy zur Polizei zu bringen. Auf dem Weg dorthin habe er allerdings bemerkt, dass das Handy plötzlich verschwunden sei. Er habe sich gedacht, dass er dann ja auch nicht mehr zur Polizei müsste – und der Fall war für ihn erledigt.

Von Überwachungskamera gefilmt

„Ich bin davon überzeugt, dass Sie das Handy eingesteckt und für sich behalten haben. Ich bin davon überzeugt, dass sie der Täter sind“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Grund für die Verurteilung war die Aussage des Eigentümers des Handys. Der gab nämlich im Zeugenstand an, sehr schnell bemerkt zu haben, dass er sein Handy hatte liegen lassen.

Er sei maximal 100 Meter entfernt gewesen, als er zurück zur Filiale gegangen sei. Zuvor habe er einen Mann in die Filiale gehen sehen. Anhand von Fotos einer Überwachungskamera konnte der Angeklagte als derjenige festgestellt werden, der als einziger die Filiale nach dem Geschädigten betreten hatte.

Angerufen, aber keiner nahm ab

Nachdem er sein Handy nicht wiedergefunden habe, so der 39-Jährige im Zeugenstand weiter, habe er einen Freund gebeten, seine Nummer anzurufen. Dreimal habe er angerufen und jedes Mal habe sein Handy geklingelt, aber niemand sei drangegangen. Beim vierten Anruf-Versuch sei das Gerät ausgeschaltet gewesen.

Der Richter glaubte dem Zeugen, womit er gleichzeitig die Aussage des Angeklagten als widerlegt ansah. Dieser könnte nicht drei Minuten gewartet haben, da er sonst dem Eigentümer des Handys begegnet wäre. Somit stand für den Richter fest, dass sich der Bergkamener eines Diebstahls strafbar gemacht hatte.




September 06, 2020 at 10:00PM
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