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Streit um Handy soll zu Schlägen geführt haben - Freie Presse

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Wegen versuchten Raubes steht ein 28-jähriger Iraker vor Gericht. Was tatsächlich geschehen ist, konnte zunächst nicht geklärt werden.

Aue-Bad Schlema.

Hat ein 28-jähriger Iraker einem anderen Iraker in dessen Wohnung in Bad Schlema das Handy gewaltsam entreißen wollen oder nicht? Diese Frage konnte in der Verhandlung am Mittwoch vorm Amtsgericht Aue-Bad Schlema nicht eindeutig geklärt werden. Es soll einen weiteren Verhandlungstermin geben, zu dem sich das Gericht Aussagen von weiteren Zeugen erhofft wird. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.

Insbesondere geht es um einen zunächst unbekannten Mittäter. Der soll mit dem Angeklagten gemeinsam gewalttätig gegen den Geschädigten vorgegangen sein, um an das Handy zu gelangen. Zu diesem Mann machte der Angeklagte schließlich Angaben, sodass dessen Adresse vom Gericht ermittelt werden konnte. Laut Staatsanwaltschaft wird dem 28-jährigen Iraker und seinem Mittäter vorgeworfen, dem Geschädigten mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst, ihn zu Boden gedrückt und fünfmal ins Gesäß getreten zu haben. An das Handy gelangten die beiden nicht, weil der Geschädigte es mit seinen Händen festhielt und an seinen Bauch drückte. Der Tatvorwurf lautet auf versuchten Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Mit ihren Fragen versuchten der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der vorsitzende Richter Hartmut Meyer-Frey zu ergründen, warum der Angeklagte an das Handy gelangen wollte und was der Auseinandersetzung vorausging. Das wurde dadurch kompliziert, weil sowohl für den Angeklagten als auch für die geladenen Zeugen Dolmetscher anwesend waren. Im Gerichtssaal wurde so in manchen Passagen Deutsch, Arabisch und Kurdisch zur gleichen Zeit gesprochen. Außerdem offenbarten sich in den Aussagen der Zeugen Widersprüche zu dem, was sie in den Vernehmungen bei der Polizei vor über einem Jahr gesagt hatten. Deutlich wurde jedoch, dass der Angeklagte und der Geschädigte schon mehrfach "Probleme miteinander hatten". Wie vor Gericht gesagt wurde, gab es in der Vergangenheit schon Drohungen und Beleidigungen unter den beiden Männern.

Das Handy hatte der Angeklagte vom später Geschädigten offenbar gefordert, weil dieser es als sein zuvor verlorenes ansah. (ike)




September 04, 2020 at 09:46AM
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