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Staatlicher Zugriff auf Handy- und Internetdaten wird beschränkt - Digitalfernsehen.de

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.

Das Verfassungsgericht hatte die Praxis 2012 zunächst weitgehend für legitim erklärt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikationsmittel seien die Behörden „auf eine möglichst unkomplizierte Möglichkeit angewiesen, Telekommunikationsnummern individuell zuordnen zu können“, entschieden die Richter damals. Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz gingen ihnen aber in einigen Punkten auch zu weit, es musste nachgebessert werden.

Die nun erfolgreichen Kläger hatten indes kritisiert, Polizei und Geheimdienste könnten leichter und in noch größerem Umfang private Daten einsehen. Die Abfrage von Passwörtern zu E-Mail-Postfächern oder PIN-Nummern von Handys müsste zwar jetzt ein Richter genehmigen, das könne aber oft umgangen werden. Über die genutzte IP-Adresse sei jeder Internetnutzer jederzeit namentlich identifizierbar. Mit der Klage habe man erreichen wollen, dass der Staat Kommunikationsdaten nur bei schweren Straftaten und nicht schon bei Bagatelldelikten nutzen darf.

Weitere Details zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az. 1 BvR 1873/13 u.a.) folgen in Kürze.

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  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda - Fotolia.com



July 17, 2020 at 02:44PM
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